Veranstaltung: | JHV GRÜNE JUGEND Ratzeburg 26.11.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Robert Wlodarczyk, Dennis Zdunek |
Status: | Angenommen (Einstimmig) |
Eingereicht: | 23.11.2020, 18:29 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1NEU: §2 Abs. 4 Alter der Mitgliedschaft
Antragstext
Die JHV möge beschließen, dass die Mitgliedschaft laut §2 Abs. 1 und §2 Abs. 4
mit der Vollendung des 28. Lebensjahres endet, statt mit dem 30. Geburtstag.
ALT:
§2 (1) Satz 2: Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Ratzeburg dürfen nicht älter als 28
Jahre alt sein, [...].
§2 (4): Die Mitgliedschaft endet [...] mit dem 30. Geburtstag [...]
NEU:
§2 (1) Satz 2: Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Ratzeburg dürfen noch nicht ihr 28.
Lebensjahr beendet haben, [...]
§2 (4): Die Mitgliedschaft endet [...] mit der Vollendung des 28. Lebensjahres
[...]
Begründung
Siehe Satzung GJ SH §4 VII (zuletzt geändert am 21.09.2020)
Mit 28 Jahren ist man bereits kein Mitglied der Grünen Jugend Schleswig-Holstein mehr. Daher sollte man das auch dementsprechend ändern. In der Landessatzung wird dies mit dem Vollenden des 28. Lebensjahres ausgedrückt, daher hier ebenfalls diese Formulierung. Außerdem steht in §2 (1) "[...]Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Ratzeburg dürfen nicht älter als 28 Jahre alt sein[...]" weshalb dies sowieso im Widerspruch mit §2 (4) steht.
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