Veranstaltung: | JHV GRÜNE JUGEND Ratzeburg 26.11.2020 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Robert Wlodarczyk |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2020, 16:30 |
A3: §4 Abs. 6+9 Beschlüssfähigkeit einer Mitgliederversammlung
Antragstext
Die JHV möge beschließen zu der Prozentzahl der erforderlichen Mitglieder zur
Beschlussfähigkeit einer MV zusätzlich eine Mindestanzahl festzusetzen.
ALT:
§4 (6): Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn [...] mindestens 10
Prozent der Mitglieder anwesend sind.
NEU:
§4 (6): Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn [...] mindestens 10
Prozent der Mitglieder, aber mindestens 2 Mitglieder inkl. ein
Vorstandsmitglied, anwesend sind.
Darüber hinaus soll die Beschlussfähigkeit für Satzungsänderungen nicht
zusätzlich geregelt sein.
ALT:
§4 (9): Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung nur
mit einer 2/3-Mehrheit, aber mindestens 5 Prozent der Mitglieder der GRÜNEN
JUGEND Ratzeburg beschlossen, geändert oder aufgehoben werden. [...]
NEU:
§4 (9): Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung nur
mit einer 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen, geändert
oder aufgehoben werden. [...]
Begründung
Momentan würde laut der Satzung ein einziges Mitglied ausreichen, damit die MV beschlussfähig ist. Das wäre fatal, da man sich so im Extremfall selber zum*zur Sprecher*in Wählen und diverse Beschlüsse im Alleingang fassen könnte. Dies muss verhindert werden, weshalb ich vorschlage bei MVen so wie bei ATs vorzugehen und dort zusätzlich fordert, dass 2 Mitglieder sowie ein Vorstandsmitglied anwesend ist. Dazu sollte die Beschlussfähigkeit nicht doppelt (und sogar jeweils anders) geregelt sein.
Kommentare