Siehe Satzung GJ SH §4 VII (zuletzt geändert am 21.09.2020)
Mit 28 Jahren ist man bereits kein Mitglied der Grünen Jugend Schleswig-Holstein mehr. Daher sollte man das auch dementsprechend ändern. In der Landessatzung wird dies mit dem Vollenden des 28. Lebensjahres ausgedrückt, daher hier ebenfalls diese Formulierung.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | §2 Abs. 4 Ende der Mitgliedschaft |
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Antragsteller*in: | Dennis Zdunek (KV Herzogtum Lauenburg) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 23.11.2020, 15:52 |
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