Veranstaltung: | JHV GRÜNE JUGEND Ratzeburg 26.11.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Robert Wlodarczyk |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2020, 16:13 |
A2: §4 Abs. 4 Einberufen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
Die JHV möge beschließen, die benötigten Mitglieder für eine außerordentliche
Mitgliederversammlung zu erhöhen.
ALT:
§4 (4): Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf [...] Verlangen von
mindestens 5% der Mitglieder einberufen.
NEU:
§4 (4): Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf [...] Verlangen von
mindestens 20% der Mitglieder einberufen.
Begründung
Bei 7 Mitgliedern, die wir momentan sind, ist ein Mitglied 14,3% der GJRZ. Dementsprechend würde es momentan reichen, wenn ein Mitglied eine außerordentliche MV fordert. Mit der Anhebung auf 20% bräuchte man dafür in Zukunft min. 2 Mitglieder.
Änderungsanträge
- Ä1 (Paula Meinke, Eingereicht)
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