Wenn die Mitgliederzahl in Zukunft sinken sollte, wäre immer noch garantiert dass eine außerordentliche MV nicht von einer Einzelperson einberufen wird. Außerdem würde sich bei 20% von 7 (also 1,4) argumentieren lassen dass nicht aufgerundet werden muss und es weiterhin nur eine Person ist.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | §4 Abs. 4 Einberufen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung |
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Antragsteller*in: | Paula Meinke |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.11.2020, 14:19 |
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