Veranstaltung: | JHV GRÜNE JUGEND Ratzeburg 26.11.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Vorstand (dort beschlossen am: 22.11.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.11.2020, 17:49 |
A5: §6: Erweiterung des Vorstands
Antragstext
Die JHV möge beschließen den Vorstand auf 3 Mitglieder zu erweitern. Das Amt
"Schatzmeister*in" soll dabei ergänzt werden.
Dafür müssen in der Satzung folgende Änderungen vorgenommen werden:
ALT:
§6
(1): Der Vorstand besteht aus
-zwei Sprecher*innen,
Somit besteht der Vorstand aus min 2 und höchstens 2 gleichberechtigten
Personen.
(2): Einer der beiden Sprecher*Innen-Posten muss von eine*r FIT-Person besetzt
werden.
(3): Der komplette Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch
Wahl eines neuen Vorstandes. Eine Wiederwahl ist für alle Posten ohne
Einschränkungen möglich.
(4): Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf
der nächsten Mitgliederversammlung, zu der noch ordentlich eingeladen werden
kann, eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet
mit der des übrigen Vorstandes.
(5): Der Vorstand stellt die Organisation von Treffen und Aktionen der GRÜNEN
JUGEND Ratzeburg sicher; ferner vertritt er die GRÜNE JUGEND Ratzeburg nach
außen, insbesondere „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“, anderen politischen
Jugendorganisationen und der Presse gegenüber.
(6): Der Vorstand ist den Mitgliedern zur Rechenschaft verpflichtet.
(7): Die Sprecher*innen sind vertretungsberechtigt.
(8): Die Mitglieder des Vorstandes können von der Mitgliederversammlung
insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden.
[...]
AUFGABEN DER ÄMTER:
Sprecher*innen: Repräsentation der GRÜNEN JUGEND Ratzeburg nach außen
NEU:
§6
(1): Der Vorstand besteht aus
-zwei Sprecher*innen
-und einer/m Schatzmeister*in.
Somit besteht der Vorstand aus min. 3 und höchstens 3 gleichberechtigten
Personen.
(2): Einer der beiden Sprecher*Innen-Posten muss von eine*r FIT-Person besetzt
werden.
(3): Die Posten aus Sprecher*Innen und Schatzmeister*in sind wiederum in sich zu
quotieren.
(4): Der komplette Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch
Wahl eines neuen Vorstandes. Eine Wiederwahl ist für alle Posten ohne
Einschränkungen möglich.
(5): Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf
der nächsten Mitgliederversammlung, zu der noch ordentlich eingeladen werden
kann, eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet
mit der des übrigen Vorstandes.
(6): Der Vorstand stellt die Organisation von Treffen und Aktionen der GRÜNEN
JUGEND Ratzeburg sicher; ferner vertritt er die GRÜNE JUGEND Ratzeburg nach
außen, insbesondere „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“, anderen politischen
Jugendorganisationen und der Presse gegenüber.
(7): Der Vorstand ist den Mitgliedern zur Rechenschaft verpflichtet.
(8): Die Sprecher*innen sowie Schatzmeister*in sind vertretungsberechtigt.
(9): Der*die Schatzmeister*in trägt die Verantwortung für eine ordentliche
Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Der*die Schatzmeister*in muss
unbeschränkt geschäftsfähig sein.
(10): Die Mitglieder des Vorstandes können von der Mitgliederversammlung
insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden.
[...]
AUFGABEN DER ÄMTER:
Sprecher*innen: Repräsentation der GRÜNEN JUGEND Ratzeburg nach außen
Schatzmeister*in: Haushaltsplan, Verwaltung der Finanzen, Verantwortung über
Finanzen, Abrechnung
Begründung
Nun wo wir als Grüne Jugend Ratzeburg finanzielle Mittel des RPJ erhalten, haben wir uns als Vorstand dazu entschieden diesen Antrag stellen zu wollen. Der*die Schatzmeister*in soll uns bei unseren Aufgaben entlasten, insbesondere einen Überblick über die Finanzen zu haben, den Haushalt im Blick zu haben, sowie auch bei unserem OV und KV weitere finanzielle Mittel anzufragen. Der*die Schatzmeister*in soll auf der nächsten MV, die in Präsenz stattfinden darf, nachgewählt werden.
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